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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 10/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein

Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP) gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 2 b, Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1, 4a BauGB

Nach Artikel 20a des Grundgesetztes muss die Verbandsgemeinde Gerolstein ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde erfolgt dies nach sachlichen Kriterien im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch Ausweisung von Konzentrationszonen und somit der Verhinderung einer möglichen Zerspargelung und nicht auf Grund von Entscheidungen des Bundes bzw. des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes -Teilbereich Erneuerbare Energien- gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.

Neben dem Planentwurf werden folgende Unterlagen öffentlich

ausgelegt:

-

Begründung mit Restriktionsanalyse und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen

-

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern

- Menschen, einschl. menschlichen Gesundheit

- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

- Boden,

- Fläche,

- Wasser,

- Luft/Klima,

- Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),

- Kultur- und sonstige Sachgüter

- bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen gehen von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischem Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser)

- mit FFH Vorprüfungen Duppacher Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel

- Sondergutachten Umfassung Schönfeld

Die v.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom

20. März 2023 bis einschl. 24. April 2023

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 8:00-16:30 Uhr, freitags von 8:00-12:30 Uhr öffentlich aus.

Die Abgrenzung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Die Unterlagen können über die Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de/Aktuelles/Bekanntmachungen und darüber hinaus über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie unberücksichtigt bleiben.

Gerolstein, 03.03.2023
Hans Peter Böffgen
Bürgermeister