Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Änderung der Anlage gemäß § 5 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein beschlossen. Die nachfolgende Änderung der Anlage zur Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage zu § 5 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der
Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gerolstein, Stand 31.12.2023