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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 11/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 04.02.2025 fand in Kopp, im Gemeindehausunter Vorsitz von der geschäftsführenden Ortsbürgermeisterin Melanie Stellmes und im Beisein von Bürgermeister Hans Peter Böffgen eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kopp statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Sachverhalt:

Für die Wahl eines/einer Ortsbürgermeisters/in wurde zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024 kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den Ortsgemeinderat.

Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Bürger:innen gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Aufgabe sind in § 53 Abs. 3 und 4 GemO geregelt:

Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind u. a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde Kopp oder der Verbandsgemeinde stehen.

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung. Gewählt ist die Bewerberin / der Bewerber, die / der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird niemand für eine Wahl zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister vorgeschlagen. Es kann somit in der heutigen Sitzung keine Wahl durchgeführt werden und Frau Stellmes bleibt als geschäftsführende Ortsbürgermeisterin im Amt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Sachverhalt:

Da unter TOP 3 niemand zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister gewählt worden ist, entfällt der Punkt Ernennung, Vereidigung und Einführung.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Sachverhalt:

Jede Gemeinde hat einen oder zwei Beigeordnete. Die Hauptsatzung kann zudem bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern bis auf drei erhöht wird. In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kopp ist die Anzahl der Beigeordneten nicht festgelegt. Für die letzte Legislaturperiode wurden zwei Beigeordnete gewählt.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden wird niemand für eine Wahl zur/zum Beigeordneten vorgeschlagen. Es kann somit in der heutigen Sitzung keine Wahl durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob für die jetzige Wahlperiode ein oder zwei Beigeordnete gewählt werden sollen, wird in eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Da kein neuer Beigeordneter gewählt worden ist und er das Amt bisher nicht niedergelegt hat, bleibt der bisherige I. Beigeordnete Bernhard Parent formal weiterhin geschäftsführend im Amt.

Die Vorsitzende informiert, dass Herr Parent kein Interesse mehr an einer Mitarbeit im Gemeinderat habe. Es wird vereinbart, dass ihm in diesem Fall ein schriftlicher Rücktritt nahegelegt werden soll.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

Sachverhalt:

Da unter TOP 5 niemand zur / zum Beigeordneten gewählt worden ist, entfällt der Punkt Ernennung, Vereidigung und Einführung.

Forstwirtschaftsplan 2025 - Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Alle Ratsmitglieder haben den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Ortsgemeinde Kopp für das Jahr 2025 mit den Sitzungsunterlagen erhalten. Details werden in der Sitzung durch den Revierleiter David Klett vorgestellt und erläutert.

Finanzielle Auswirkungen:

Herr Klett informiert zunächst in einem Rückblick, dass das Forstwirtschaftsjahr 2024 nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden kann. Geplant war für 2024 ein Betriebsergebnis von - 2.102 €.

Für 2025 wird ein Betriebsergebnis von 1.678 € erwartet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Kopp stimmt dem vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 und der Übernahme der Planansätze in den Haushaltsplan 2025 zu.

Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Kopp der Jahre 2017 bis 2021

Sachverhalt:

Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Kopp erfolgt durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel (RGPA). Die aktuelle Prüfung der RGPA erfolgte vom Juli bis Dezember 2022 und umfasste den Prüfungszeitraum 2017 – 2021. Der Prüfbericht des RGPA liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Zum Punkt Jahresrechnungen gibt die Verwaltung folgende Information. Inzwischen wurde der Rückstand aufgearbeitet und in der Ortsgemeinde Kopp sind bis einschl. des Haushaltsjahres 2022 alle Jahresrechnungen geprüft. In Kürze steht die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 an.

Beschluss:

1.

Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen.

2.

Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2017 – 2021 entsprechend des § 110 Abs. 6 GemO öffentlich auszulegen.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025

Sachverhalt:

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat haben die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 im Zeitraum 18.01. bis 31.01.2025 zur Einsichtnahme ausgelegen. Hierzu wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 346.850 € sowie Aufwendungen von 278.600 € einen Jahresüberschuss von 68.250 € aus. Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

Der Finanzhaushalt schließt mit einem Saldo von 84.920 € ab. Die Ortsgemeinde ist schuldenfrei und muss daher keine Tilgungen zu Investitionskrediten leisten. Weiterhin ist die Berücksichtigung eines Mindest-Rückführungsbetrags nicht notwendig. Der Haushaltsausgleich wird im Finanzhaushalt erreicht.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind nicht veranschlagt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 1.600 €, sodass der hieraus resultierende negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.600 € beträgt. Unter Berücksichtigung des positiven Saldos aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen verbleibt somit ein Finanzmittelüberschuss von 83.320 €.

Zum 31.12.2024 hatte die Ortsgemeinde Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von voraussichtlich 44.000 €. Der vorgenannte Finanzmittelüberschuss erhöht diese Forderungen um 83.320 € auf einen Stand von voraussichtlich 127.320 €.

Details zum Haushalt 2025 werden in der Sitzung durch den Haushaltssachbearbeiter Tobias Schäfer vorgestellt und erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung.