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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

im Sinne des § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 08.01.2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

Alexander Griebenow

Geburtsdatum:

08.06.1984

letzte bekannte Anschrift:

Sudentenstraße 1, 82194 Gröbenzell

Datum des Schreibens:

11.02.2025

Aktenzeichen:

162758-001

Betroffener:

Michael van Leyen

Geburtsdatum:

05.04.1969

letzte bekannte Anschrift:

Wiesbaumer Straße 4, 54584 Feusdorf

Datum des Schreibens:

11.02.2025

Aktenzeichen:

111093-001

Betroffener:

Frank Bahrmann

Geburtsdatum:

14.09.1987

letzte bekannte Anschrift:

Petryhof 1, 56865 Schauren

Datum des Schreibens:

11.02.2025

Aktenzeichen:

103825-001

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeindewerke Gerolstein, Bahnhofstraße 4, 54568 Gerolstein (Zimmer 001, EG).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.

Gerolstein, 06.03.2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Harald Brück, Werkleiter