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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 14/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 18.03.2025 fand in Pelm, Mehrzweckhalle Bahnhofstraße unter Vorsitz vom Ersten Beigeordneten Helmut Britz und vom neuen Ersten Beigeordneten Thomas Kereit, sowie im Beisein von Bürgermeister Hans Peter Böffgen eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Pelm statt.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung:

Rechtsangelegenheiten

Unter dem Tagesordnungspunkt Rechtsangelegenheiten wurde ein Beschluss gefasst.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025

Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung.

VV Wiederaufbau - Förderungen für die Unterstützung bei den Förderverfahren

Die Ortsgemeinde beauftragte die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der gemeinsamen Projektsteuerung nach Ziffer 9.8 VV Wiederaufbau RLP 2021 für die externe Unterstützung bei der Durchführung der jeweiligen Förderverfahren.

Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) - Anstrahlungen verschiedener Denkmäler im Bereich der VG Gerolstein

Die Ortsgemeinde Pelm beauftraget die Westenergie AG auf der Grundlage des Angebotes vom 28.02.2025, welches mit einer Angebotssumme von 13.550,05 € schloss, mit der Umstellung der Anstrahlungen an der Kasselburg Pelm auf LED-Technik.

Die Ortsgemeinde wünschte sich die Installation in der Lichtfarbe 3.000K.

4. Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028

1.

Der Ortsgemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtete sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nachfolgenden Maßgaben erfolgen:

Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen (wird verwaltungsseitig aufgrund der Regelungen des GEG empfohlen)

6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

1.

Der Ortsgemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Die Beschaffung erfolgte nach dem Modell der Strukturierten Beschaffung – Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr.

C. Zuordnung

Die (Einfach-) Auswahl nach A gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Nils Böffgen wurde zum Ortsbürgermeister gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters

Nils Böffgen wurde zum Ortsbürgermeister gewählt. Die Wahlannahme erfolgt erst zum 01.10.2025. Aus diesem Grund wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Beschlussfassung über die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Der Ortsgemeinderat beschloss für die jetzige Wahlperiode 3 Beigeordnete zu wählen.

Wahl des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten

Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Pelm wurde Thomas Kereit gewählt.

Bezüglich des Wahlverfahrens des Ersten Beigeordneten wird auf die Wahlniederschrift, welche dem Tagesordnungspunkt im Bürger- und Gremieninfoportal beigefügt ist, verwiesen.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten

Nach der Ernennung leistete der ehrenamtliche Erste Beigeordnete den Diensteid und wurde in sein Amt eingeführt. Die Ernennung, Vereidigung sowie Amtseinführung erfolgte durch den „geschäftsführenden“ Ersten Beigeordneten.

Der „geschäftsführende“ Erste Beigeordnete schied durch die Einführung seines Nachfolgers aus dem Amt aus.

Wahl der weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten

Zum weiteren „zweiten“ Beigeordneten der Ortsgemeinde Pelm wurde Markus Kiefer gewählt.

Zur weiteren „dritten“ Beigeordneten der Ortsgemeinde Pelm wurde Julia Prokoph gewählt.

Bezüglich des Wahlverfahrens der weiteren Beigeordneten wird auf die Wahlniederschrift, welche dem Tagesordnungspunkt im Bürger- und Gremieninfoportal beigefügt ist, verwiesen.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten

Nach ihrer Ernennung leisteten die weiteren Beigeordneten den Diensteid und wurden in ihre Ämter eingeführt. Die Ernennung, Vereidigung sowie Amtseinführung erfolgte durch den Ersten Beigeordneten.