Die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden Birgel in seiner Sitzung vom 12.12.2024, Lissendorf in seiner Sitzung vom 16.12.2024 und Steffeln in seiner Sitzung vom 20.02.2025 haben aufgrund des § 12 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), die nachstehende Zweckvereinbarung beschlossen und ihre Genehmigung beantragt:
I.
zwischen der Ortsgemeinde Birgel
vertreten durch Ortsbürgermeister Peter Hutsch
und
den Ortsgemeinden Lissendorf und Steffeln
vertreten durch die Ortsbürgermeister
Rudolf Mathey und Bernd Meis
über die Einrichtung einer Außengruppe im
Dorfgemeinschaftshaus Birgel und die
Aufteilung der ungedeckten Kosten:
Zwischen den v. g. Vertragsparteien wird aufgrund der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit dem Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 (GVBl. S. 213), § 1 Landesverwaltungsverfahrengesetz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308) zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487) und §§ 57 bis 60 und 62 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.07.2024 (BGBl. I Nr. 236) und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 18.03.2025 als Aufsichtsbehörde gemäß § 12 Abs. 2 KomZG folgende Zweckvereinbarung geschlossen:
Vorbemerkung:
Die Kindertagesstätte Lissendorf befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Lissendorf und wird in der Trägerschaft der KiTa gGmbH geführt (Betriebsträger). Gemäß Zweckvereinbarung vom 01.01.2011 sind die im Einzugsbereich der Kita Lissendorf liegenden Ortsgemeinden Birgel und Steffeln an den nicht gedeckten Aufwendungen beteiligt.
Aufgrund der Einstellung der konzeptionell verankerten Waldprojektgruppe aus organisatorischen Gründen ist eine Auslagerung von ca. 20 Plätzen erforderlich, da die räumlichen Kapazitäten der Kita Lissendorf einen Verbleib von 83 Plätzen nicht zulassen.
Im Rahmen der Vorgespräche haben sich die beteiligten Ortsgemeinden und der Betriebsträger nach Prüfung verschiedener Standorte darauf verständigt, das Dorfgemeinschaftshaus Birgel für die Auslagerung von ca. 20 Plätzen zu nutzen. Diese Vorgehensweise ist mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt.
Die Ortsgemeinde Birgel stellt das Dorfgemeinschaftshaus, Wiesbaumer Straße in 54587 Birgel, in Teilen für den Betrieb einer Außengruppe der Kita Lissendorf zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um folgende Räumlichkeiten:
Die Räumlichkeiten werden entsprechend den Forderungen der Fachbehörden hergestellt.
Hierzu fanden folgende Besichtigungen statt:
Die entsprechenden schriftlichen Dokumentationen liegen vor.
| 1. | Die Aufwendungen für die erforderlichen Umbauten der o.g. Räumlichkeiten aufgrund der Anforderungen durch die Fachbehörden sowie für die Ausstattung werden im Haushalt der Ortsgemeinde Birgel veranschlagt. |
| 2. | Die Aufwendungen aus Ziffer 1 werden auf die beteiligten Ortsgemeinden umgelegt; hierzu gehören auch Abschreibungen sowie Zinsen aus Investitionskrediten. |
| Zuweisungen Dritter werden entsprechend berücksichtigt und in Abzug gebracht. | |
| 3. | Die Nebenkosten, z.B. Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Abfallgebühren, die über den Durchschnitt der vergangenen Jahre 2020 – 2024 hinausgehen, werden in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres. Die Ortsgemeinde Birgel erhält für die Bereitstellung der Räumlichkeiten keine Mietzahlung. |
| 4. | Die Kostenaufteilung erfolgt je zur Hälfte nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter (vier Jahrgänge) und nach der Einwohnerzahl gemäß Fortschreibung des Statischen Landesamtes, jeweils nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres. |
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| Dies entspricht der Kostenaufteilung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.01.2011. |
| 5. | Die Personalkosten und sonstigen Sachkosten der Außengruppe werden entsprechend der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.01.2011 aufgeteilt, da eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. |
Die Räumlichkeiten werden ensprechend des Vertrages vom 22.06.1978 der KiTa gGmbH als Betriebsträger der Kita Lissendorf bereitgestellt.
| 1. | Die Zweckvereinbarung ist durch alle Beteiligten aufzuheben, wenn das Dorfgemeinschaftshaus Birgel nicht mehr für die Auslagerung einer Außengruppe genutzt wird. |
| 2. | Diese Zweckvereinbarung kann von den beteiligten Ortsgemeinden zum Ende eines Kita-Jahres mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Diese Kündigung muss schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein erfolgen. |
Im Falle einer Kündigung erfolgt keine Herauszahlung aus dem unbeweglichen Vermögen oder eine Herausgabe von beweglichen Vermögensgegenständen.
Diese Zweckvereinbarung tritt mit tatsächlicher Inanspruchnahme der Räumlichkeiten in Kraft, voraussichtlich zum 01.05.2025.
II. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als die nach §§ 12 Abs. 2 Satz 1 KomZG, 118 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473), zuständige Behörde genehmigt hiermit die Zweckvereinbarung und gibt sie hiermit bekannt.