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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 16/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Fördermöglichkeit für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen

Die Bundesregierung stellt Fördermittel für Kulturmaßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden sogenannte investive Maßnahmen. Dazu zählen u. a. die Modernisierung, Sanierung, Restaurierung sowie der Um- oder Neubau von kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern. Außerdem kann eine Förderung für die Durchführung von Ausstellungen „mit gesamtstaatlicher Relevanz“ beantragt werden.

Die geförderte Maßnahme soll dazu beitragen, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine kommerzielle Nutzung darf nicht im Vordergrund stehen.

Alle Informationen zum mehrstufige Auswahlverfahren, den Auswahlkriterien, den Fördervoraussetzungen und dem Förderrahmen finden Sie auf der Website der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de. Die Auswahlunterlagen sind bis Freitag, 16. Juni 2023 einzureichen. Der Antragstellung kann per Email oder postalisch erfolgen.

E-Mail: KulturInvest@bkm.bund.de

Postanschrift: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 55 / K 54, Postfach 170286, 53028 Bonn.