Im Jahr 2018 wurde das Gelände der Basalt- und Lavagrube, die sich westlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Auf dem Boden“ in der Gemarkung Birresborn befindet, veräußert. Der neue Eigentümer hat die Basalt- und Lavagrube reaktiviert und beabsichtigt dort eine neue Halle mit LKW-Werkstatt, Reifenlager und Sozialtrakt zu errichten. Für die vorgesehene Maßnahme ist noch keine planungsrechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes oder einer Festsetzung im Flächennutzungsplan vorhanden. Daher hat der Betreiber der Basalt- und Lavagrube bei der Ortsgemeinde Birresborn den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die nach § 8 BauGB erforderliche Ausweisung im Flächennutzungsplan soll als Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit den Textfestsetzungen, Begründung und dem Umweltbericht, hat in der Zeit vom 19.07.2021 bis einschl. 19.08.2021 gem. § 3 (1) BauGB im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein frühzeitig ausgelegen. Die Veröffentlichung hierüber erfolgte am 08.07.2021 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.03.2022 hat der Rat die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Offenlage zur Kenntnis genommen. Sie wurden umfassend gewürdigt, ergänzt und beantwortet, teilweise wurden Bedenken begründet zurückgewiesen. In gleicher Sitzung hat der Rat die reguläre Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom
02.05.2023 bis einschl. 07.06.2023
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Büro 212 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie montags und mittwochs von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Terminabsprache gebeten. Die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de, Rubrik, Aktuelles/Bekanntmachungen sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.