Am 09.04.2025 fand in Kerpen, im Gemeindehausunter Vorsitz von Ortsbürgermeister Leo Emondts eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kerpen statt.
Neue Hausordnung für den Jugendraum Kerpen
Eine Gruppe von Jugendlichen möchten den Jugendraum wieder eigenverantwortlich nutzen und hat hierzu eine neue Hausordnung erarbeitet. Diese Hausordnung wird den Ratsmitgliedern von den Jugendlichen vorgestellt. Diese Hausordnung betrifft lediglich den Kellerraum. Der Ortsgemeinderat stimmt der vorgestellten Hausordnung zu.
VV Wiederaufbau - Förderungen für die Unterstützung bei den Förderverfahren
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat im September 2024 dem Innenministerium die 3. Fortschreibung des Maßnahmenplanes nach VV Wiederaufbau RLP 2021 vorgelegt. In dieser Fortschreibung wurde u. a. die Gewährung einer Förderung zur externen Unterstützung bei der Erstellung von Förderanträgen und der Abrechnung von Förderungen eingestellt. Die 3. Fortschreibung des Maßnahmenplanes wurde durch das Ministerium am 30.01.2025 festgestellt. Die Förderfähigkeit ergibt sich aus Ziffer 5.4.4 b) VV Wiederaufbau RLP 2021. Demnach werden die Kosten der externen Unterstützung als Projektsteuerungskosten anerkannt. Die Maßnahme ist damit grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt. Die Verwaltung erstellt hierzu nun einen konkreten Förderantrag. Die Projektsteuerungskosten stehen in einem festen Verhältnis zu den Maßnahmenkosten für die Wiederherstellung nach VV Wiederaufbau RLP 2021. Demnach können diese Kosten auch ausschließlich vom Träger dieser Maßnahmen geltend gemacht werden. Daher ist vorgesehen, einen gemeinsamen Antrag nach Nr. 9.8 VV Wiederaufbau RLP 2021 zu stellen. Danach kann ein Vorhaben mit mehreren Beteiligten gefördert werden, darf jedoch nur von einem Beteiligten beantragt werden. Der Antragssteller ist von den weiteren Beteiligten zu beauftragen. Diese Beauftragung ist im Förderantrag nachzuweisen. Die Beauftragung der Verbandsgemeinde Gerolstein muss durch Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgen. Die Kosten für die externe Unterstützung in den Förderverfahren werden zu 100 % durch Mittel aus der VV Wiederaufbau RLP 2021 refinanziert.
Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der gemeinsamen Projektsteuerung nach Ziffer 9.8 VV Wiederaufbau RLP 2021 für die externe Unterstützung bei der Durchführung der jeweiligen Förderverfahren.
6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich. Das Entgelt beträgt 150,00 Euro je Teilnehmer plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12,00 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert. Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote gewählt werden. Anders als bisher werden nun grundsätzlich drei Beschaffungsoptionen angeboten. Das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell können aber auf Grund fehlender Voraussetzungen in Ihrer Gemeinde nicht zur Anwendung kommen. Demzufolge erfolgt die Beschaffung nach dem bisherigen Modell der Strukturierten Beschaffung. Hierbei wird der Lieferpreis aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen. Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:
Normalstrom: Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis
Beschaffungsmodell: Die Beschaffung erfolgt nach dem Modell der Strukturierten Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr
Zuordnung Die (Einfach)Auswahl nach A gilt für alle unsere Abnahmestellen.
In der nichtöffentlichen Sitzung standen Finanz- und Grundstücksangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung an.