Am 08.04.2025 fand in Duppach, im Dorfgemeinschaftshaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Humble eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Duppach statt.
6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| Die Beschaffung erfolgt nach dem Modell der Strukturierten Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr. |
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| C. Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
VV Wiederaufbau - Förderungen für die Unterstützung bei den Förderverfahren
Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der gemeinsamen Projektsteuerung nach Ziffer 9.8 VV Wiederaufbau RLP 2021 für die externe Unterstützung bei der Durchführung der jeweiligen Förderverfahren.
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Mustervorschlag zum einheitlichen Mietvertrag zu. Des Weiteren werden die Nutzungsentgelte neu festgesetzt und beschlossen.
Einführung von Brandschutzordnungen für kommunale Einrichtungen
Der Ortsgemeinderat Duppach stimmt den Brandschutzverordnungen zu.
Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der OG Duppach f. den OT Weiermühle - Beschluss zur Offenlage der Planunterlagen
Der Ortsgemeinderat Duppach nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und erhebt keine Einwände. Es wird beschlossen, die Offenlage der Planunterlagen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage entsprechend zu veranlassen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.