zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen „Im Suhr“ in der Gemarkung Birgel, Landkreis Vulkaneifel, zugunsten der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 54 des Landeswassergesetzes für den Brunnen „Im Suhr in der Gemarkung Birgel vom 03.04.2023 wurde am 11.04.2023 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 12.04.2023 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Obere Wasserbehörde
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
und
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Verbandsgemeindewerke
Dienstgebäude Bahnhofstr. 4, 54568 Gerolstein
aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.