zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ in den Gemarkungen Birgel, Feusdorf und Gönnersdorf, Landkreis Vulkaneifel, zugunsten der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
Die Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 54 des Landeswassergesetzes für den Brunnen „Im Suhr in der Gemarkung Birgel vom 03.04.2023 wurde am 11.04.2023 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 12.04.2023 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Obere Wasserbehörde
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
und
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Verbandsgemeindewerke
Dienstgebäude Bahnhofstr. 4, 54568 Gerolstein
aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.