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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 19/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der Rechtsverordnung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ in den Gemarkungen Birgel, Feusdorf und Gönnersdorf, Landkreis Vulkaneifel, zugunsten der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein

Die Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 54 des Landeswassergesetzes für den Brunnen „Im Suhr in der Gemarkung Birgel vom 03.04.2023 wurde am 11.04.2023 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 12.04.2023 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen wird archivmäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Obere Wasserbehörde

Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz

und

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

Verbandsgemeindewerke

Dienstgebäude Bahnhofstr. 4, 54568 Gerolstein

aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Gerolstein, den 05.05.2023
Verbandsgemeindewerke Gerolstein
gez. Harald Brück, Werkleiter