nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffene Person: | Wallrafen, Mario |
| letzte bekannte Anschrift: | Weiermühle 11, 54597 Duppach |
| Datum des Schreibens: | 16.12.2022 |
| Aktenzeichen: | 3/5862 |
Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein.
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.