Hans Peter Böffgen, Lothar Schun, Lieselotte Fohl, Sarah Weber, Winfried Kuhn, Axel Manderfeld (v.l.)
Im Rahmen einer Feierstunde wurde Axel Manderfeld am 28.12.2023 zum neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll) und damit zum Nachfolger von Lothar Schun ernannt.
Die Direktorin des Amtsgerichts, Sarah Weber, und Bürgermeister Hans Peter Böffgen wünschten dem ausgeschiedenen Schiedsmann Lothar Schun für die Zukunft alles Gute und dankten ihm für die jahrelange engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit der er wesentlich zum Rechtsfrieden in seinem Schiedsamtsbezirk beigetragen habe. „Gerade in hochkonflikthaften Zeiten ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen für die Gesellschaft und den Rechtsstaat von sehr hoher Bedeutung und daher auch einen besonderen Dank wert.“
Anschließend vereidigte die Direktorin des Amtsgerichts Axel Manderfeld feierlich als neuen Schiedsmann und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute, viel Erfolg und allzeit ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen. Diesen Wünschen schloss sich Bürgermeister Hans Peter Böffgen an. Auch Lieselotte Fohl, Vorsitzende der Trierer Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, dankte Lothar Schun für seine engagierte ehrenamtliche Schlichtungstätigkeit und wünschte ihm viel Erfolg für seine neue Tätigkeit als Konfliktschlichter.
Zum Hintergrund:
Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar. In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.
Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.
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