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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 20/2024
Wahl2024
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Gerolstein

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Gerolstein am 9. Juni 2024 gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO und Bekanntmachung der Absichtserklärung gemäß § 19 Abs. 3 KWG

I.

Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4

i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG

1.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).

2.

Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 8 (F) zu 16 (M).

3.

Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.

II.

Der Wahlausschuss der Stadt Gerolstein hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Gerolstein zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.

Gerolstein, den 17.05.2024
Karl-Heinz Kunze, Erster Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zum Stadtrat