Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4
i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
| 1. | Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). |
| 2. | Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 8 (F) zu 16 (M). |
| 3. | Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt. |
Der Wahlausschuss der Stadt Gerolstein hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Gerolstein zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.