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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 22/2025
Seite 3 (Veranstaltungen)
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Verbandsgemeinde Gerolstein stellt ihre Feuerwehren für die Zukunft auf

Mit dem Feuerwehrbedarfsplan existiert erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme aller 57 Wehren in der VG Gerolstein. Erste Maßnahmen werden bereits umgesetzt.

Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer Wehren erstellt. „Der Feuerwehrbedarfsplan bietet uns eine wichtige Entscheidungshilfe, wie Brandschutz und technische Hilfeleistungen in unserer Verbandsgemeinde dauerhaft umgesetzt und finanziert werden können“, so Bürgermeister Hans Peter Böffgen.

„Unsere 57 Feuerwehren mit unseren über 1.250 Kameradinnen und Kameraden helfen nicht nur bei Bränden, Unfällen und Unwetterkatastrophen. Sie sind auch wichtige Säulen in unserer sozialen Gemeinschaft, prägen mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz unsere Dörfer und Städte“, so Hans Peter Böffgen. „Umso wichtiger ist es, unsere Wehren mittel- und langfristig zukunftsfähig aufzustellen.“ Der umfangreiche Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am 13. Februar 2025 einstimmig beschlossen.

Eine Projektgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehrführung unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH hat in den vergangenen beiden Jahren eine detaillierte Analyse der Feuerwehrstruktur und ihrer künftigen Anforderungen erarbeitet und dafür eine Vielzahl an Daten erhoben. Die Basis bilden die Einwohnerverteilung und die Infrastruktur der Verbandsgemeinde (u.a. Verkehrswege, Gewerbe, Industrie, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Kitas und Schulen sowie Gewässer), woraus sich wiederum die Risikoklassen, sprich z.B. besondere Brandgefahren oder technische Herausforderungen je Ortslage definieren.

Auch die umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind eingeflossen. Die Feuerwehrverordnung schreibt beispielsweise vor, dass die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle acht Minuten nicht überschreiten darf. Diese sogenannte „Einsatzgrundzeit“ ist inzwischen auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes auf 10 Minuten erhöht worden, da der Aufbau der Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz abgeschlossen ist.