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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung

der Rechtsverordnung über die Festlegung eines Marktsonntages in der Stadt Hillesheim

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Hillesheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

(1) Für die Stadt Hillesheim wird anlässlich eines Antik- und Trödelmarktes der 11. Juni 2023 als Marktsonntag festgesetzt.

§ 2

(1) An einem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An einem Marktsonntag können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kerpen durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen eines Marktsonntages sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein in Kraft.

Gerolstein, 01.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister