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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)

1. Die Verbandsgemeinde Gerolstein – Verbandsgemeindewerke, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier, die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen des Ingenieurbüros Wasser und Boden, Am Heidepark 6, 56154 Boppard-Buchholz von März 2023 beantragt.

Die beantragte Gewässerbenutzung soll das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser wie folgt zulassen:

Ent-

nahme-

art

Be-

zeich-

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Ge-

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amtlichen

Lageplan

Hoch-

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„In Költers-

feld“

Kalen-

born-Scheuern

Kalen-

born

4

10/2

55 71 212

32 95 86

Koordinatensystem: ETRS89, UTM, Zone 32

Es wird folgende Höchstentnahmemenge beantragt:

Wasserfassung

m³/d

m³/a

Tiefbrunnen

960

90.000

Die beantragte Maximalentnahme beläuft sich auf insgesamt 90.000 m³/a.

Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis soll erteilt werden zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung.

Es wird eine Laufzeit der wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis von 30 Jahren beantragt.

Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die Durchführung eines Verfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich. Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) aa) i. V. m. § 45 Nr. 3, § 92 Abs. 2 und § 96 Abs. 1 LWG.

2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 343-GE-233-13646/2020, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus vom 19.06.2023 bis 18.07.2023 einschließlich bei Verbandsgemeindewerke Gerolstein, Zimmer 6, Dienstgebäude Bahnhofstraße 4, 54568 Gerolstein.

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 01.08.2022 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Deworastraße 8, 54290 Trier erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen sowie den Vereinigungen i. S. d. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen

  • können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
  • kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6. Die Einwendungen werden der / dem Antragsteller / in und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

7. Da die SGD Nord bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 73 VwVfG personenbezogene Daten verarbeitet, wird auf die auf der Internetseite der SGD Nord veröffentlichte Datenschutzerklärung nach der geltenden Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) hingewiesen: Datenschutz SGD Nord (rlp.de)

Gerolstein, 01. Juni 2023
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister