im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffene/r: | Mitko Zhekov, Atanaska Zhekova |
| letzte bekannte Anschrift: | Neustadtplatz 2, 45879 Gelsenkirchen |
| Datum des Schreibens: | 05.06.2025 |
| Kassenzeichen: | 11620-170734-Oc. |
Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch Sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeinde Gerolstein, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 206).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn die Betroffenen nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.