Die vorläufigen Wahlergebnisse können Sie auf unserer Internetseite
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(Leben in der Verbandsgemeinde {{gt}} Wahlen {{gt}} Wahlergebnisse)
einsehen.
Nach der Feststellung der Wahlergebnisse zu den Ortsbeirats-, Stadt- und Gemeinderatswahlen sowie zu den Direktwahlen (Ortsvorsteher:in, Stadt-, und Ortsbürgermeister:in) durch den örtlichen Wahlausschuss erfolgt die amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Die amtlichen Bekanntmachungen der Wahlergebnisse gemäß § 47 Kommunalwahlgesetz (KWG), §§ 66 und 77 Abs. 4 Kommunalwahlordnung (KWO) finden Sie in dieser und in den kommenden Ausgaben unter den jeweiligen Gemeinden.