im Sinne des § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 08.01.2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffener: | Sergiy Redka |
| Geburtsdatum: | 24.03.1962 |
| letzte bekannte Anschrift: | Vordere Dell 22, 54568 Gerolstein-Lissingen |
| Datum des Schreibens: | 17.06.2025 |
| Aktenzeichen: | FAD 163773 |
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeindewerke Gerolstein, Bahnhofstraße 4, 54568
Gerolstein (Zimmer 001, OG).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.