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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 27/2026
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Gerolstein und am Sonntag, dem 27. September 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Gerolstein statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Verbandsgemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 07.08.2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, Büro 107 zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung an der o.g. Adresse erhalten.

Gerolstein, 03.07.2026
Frank Kerner, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Gerolstein
als Wahlleiter