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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 28/2023
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Information zu Handwerker-Parkausweisen

Handwerker benötigen für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten häufig unmittelbar am jeweiligen Einsatzort entsprechenden Parkraum. Bei Bedarf können die Straßenverkehrsbehörden in Rheinland-Pfalz dazu Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn Handwerker für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen sind.

Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Überwachungspersonen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets die Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze und Feuerwehrzufahrten dürfen in keinem Fall benutzt werden. Die Benutzung von Fußgängerzonen ist auf die für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie auf Notfälle zu beschränken.

Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen:

Die Ausnahmegenehmigungen sind nur für bestimmte Fahrzeuge zu erteilen. Sie sind auf folgende Fälle zu beschränken:

  • bei Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von schweren bzw. fest montiertem Werkzeug/Materialien bei hoher Eilbedürftigkeit

  • kein anderer Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes verfügbar

  • bei Verwendung an Großbaustellen nur unter besonderen Auflagen

Die Kosten belaufen sich je Fahrzeug auf 120,00 Euro/Jahr. Der Parkausweis darf nur im Original verwendet werden.

Für das Gebiet der Stadt Trier können zusätzliche Arbeitsstättennachweise bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Trier gegen eine Gebühr angefordert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein.

Zuständige Abteilung: Fachbereich 3 - am Standort in 54576 Hillesheim, Burgstraße 6

Zuständige Mitarbeitende:

  • Frau Brunhilde Neugebauer, Tel. 06591 13-1086, E-Mail: brunhilde.neugebauer@gerolstein.de

  • Herr Tobias Gossen, Tel. 06591 13-1155, E-Mail: tobias.gossen@gerolstein.de