Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hatte in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein für den Bereich des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) der Verbandsgemeinde Gerolstein in Wiesbaum gefasst.
Die Fortschreibung ist erforderlich, da der Bebauungsplan des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Gerolstein in Wiesbaum derzeit das 8. Änderungsverfahren durchläuft, in welchem alle bisherigen Änderungen und Erweiterungen eingearbeitet, zusätzliche gewerbliche Flächen und ein neuer Feuerwehrstandort ausgewiesen werden.
Die beabsichtigten Erweiterungsflächen sind im gültigen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Hillesheim als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen und sollen künftig als Flächen zur gewerblichen Nutzung bzw. als Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehrhaus) ausgewiesen werden.
Die Entwurfsplanung wurde dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 11.05.2023 durch die Verwaltung vorgestellt und in gleicher Sitzung der Billigungs- und Offenlagebeschluss gefasst.
Die Änderungen des Bebauungsplanes „IGP Wiesbaum“ und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt zusammen mit der Begründung in der Zeit vom
24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 212 (2. OG) zu den folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag bis Freitag — 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag — 13:30 bis 16:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de, Rubrik: Aktuelles/Bekanntmachungen sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Der für die Fortschreibung erforderliche Kartenauszug ist nachfolgend dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Übersichtskarte Wiesbaum-Mirbach (IGP gelb hervorgehoben)
Ausschnitt Flächennutzungsplan der ehemaligen VG Hillesheim, Bereich IGP Wiesbaum
Änderungsbereich Fortschreibung „IGP Wiesbaum“ (farblich markiert)