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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 28/2024
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neroth

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan - Freiflächen-PV-Anlage „Auf Kühnscheid“

Frühzeitige Offenlage der Planunterlagen zum gem. §§ 3 (1), 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Neroth am 14. September 2022 präsentierten Projektentwickler geplante Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Bereich „Auf Kühnscheid“. Nach einer gründlichen Prüfung anhand des Kriterienkatalogs erscheint eine Realisierung der FF-PVA auf den dortigen Flächen als möglich. Daher beabsichtigt die Gemeinde Neroth, diese Flächen im Rahmen einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen. Die Bauleitplanung ist notwendig, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht zu den privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB zählen. Daher ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes erforderlich, der die Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ beinhaltet. Nach intensiver Beratung beschloss der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den Bebauungsplan „FF-PVA Auf Kühnscheid“. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor das weitere Verfahren durchzuführen. Zusätzlich beantragte die Ortsgemeinde Neroth bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, damit die Bauleitplanung im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.02.2024 hat der Verbandsgemeinderat die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Planunterlagen für den Flächennutzungsplan in Form von der Begründung, Umweltbericht, Avifauna und der Planurkunde liegen in der Zeit vom 22.07. bis einschl. 22.08.2024 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter

www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/,

sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, eine Stellungnahme abgegeben werden. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der Mailadresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gerolstein, 01.07.2024
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister