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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 28/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Gebührenordnung

der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Gerolstein vom 03. Juli 2025

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren vom 28. März 2023 (GVBI. S. 77) erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach Anhörung des Stadtrates der Stadt Gerolstein am 09.04.2025 und des Verbandsgemeinderates vom 03.07.2025 folgende Gebührenordnung:

§ 1

Geltungsbereich

Auf den nachfolgend genannten öffentlichen Parkplätzen wird durch Parkscheinautomaten eine Parkgebühr erhoben:

  1. Altstadtparkplatz
  2. Parkplatz Kreissparkasse
  3. Parkplatz Mehrgenerationenhaus
  4. Parkplatz P 1 (Kyllpark)
  5. Parkplatz P 3 (Stadtmitte)
  6. Parkplatz P 4 (Rondell)

§ 2

Gebührenschuldner, Entstehung und Fälligkeit

  1. Gebührenschuldner:in ist die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer, die/der das Kraftfahrzeug zum Zwecke des Parkens im gebührenpflichtigen Parkraum innerhalb des Geltungsbereiches abstellt.
  2. Die Gebührenschuld entsteht mit dem Abstellen des Kraftfahrzeuges zum Zwecke des Parkens und wird sofort fällig.
  3. Parkgebührenregelungen für die Benutzung der gebührenpflichtigen Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben unberührt.

§ 3

Parkgebühren

(1) Die Parkgebühren betragen:

(2) Das Freiticket wird dem gebührenpflichtigen Parkvorgang hinzugerechnet.

§ 4

Bewirtschaftungszeit

Die Bewirtschaftungszeit der öffentlichen Parkplätze (Altstadtparkplatz, Kreissparkasse, P 3 und P 4) erfolgt Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die Bewirtschaftungszeit der öffentlichen Parkplätze (Mehrgenerationenhaus und P 1) erfolgt Montag bis Samstag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen werden keine Gebühren erhoben.

§ 5

Inkrafttreten

(1) Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Mit dem gleichen Tag tritt die Gebührenordnung vom 14.12.2017 außer Kraft.

Gerolstein, 03.07.2025
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister