im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat:
| Betroffene Person: | Michael van Leyen, geb. am 05.04.1969 |
| letzte bekannte Anschrift: | Wiesbaumer Straße 4, 54584 Feusdorf |
| Datum des Schreibens: | 21.02.2023 |
| Kassenzeichen: | 11-111093-1000-001 |
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus Jünkerath, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 204).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.