im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 08. Januar 2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein - Ordnungsbehörde - Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat:
| Betroffener: | Herr Peter Sztoika |
| letzte bekannte Anschrift: | Burgstraße 51, 54608 Brandscheid |
| Datum des Schreibens: | 02.01.2023 |
| Aktenzeichen: | 3/12350-09-2022 |
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der folgenden Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein (hier: Außenstelle Rathaus Hillesheim, Burgstraße 6, 54576 Hillesheim).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.