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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 3/2024
Seite 4 (Veranstaltungen)
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Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Folgende Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

Michael van Leyen

Geburtsdatum:

05.04.1969

letzte bekannte Anschrift:

Bülowstraße 15, 40476 Düsseldorf

Datum des Schreibens:

10.01.2024

Kassenzeichen:

11620-111093-Oc.

Betroffener:

Jozef Heinen

Geburtsdatum:

09.11.1952

letzte bekannte Anschrift:

Schulstraße 22, 54578 Wiesbaum

Datum des Schreibens:

10.01.2024

Kassenzeichen:

11620-108210-Oc.

Betroffener:

Hans Erhard Trimborn

letzte bekannte Anschrift:

SA-271 Essenswood-Drive, 11111 Mtubatuba Kwazulu Natal Südafrika

Datum des Schreibens:

10.01.2024

Kassenzeichen:

11620-105157-Oc.

Betroffene:r:

Hicham Ouhbi

Geburtsdatum:

15.08.1988

letzte bekannte Anschrift:

Hauptstraße 128, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

10.01.2024

Kassenzeichen:

11620-108210-Oc.

Betroffene:

Tanja Jabin

Geburtsdatum:

12.01.1976

letzte bekannte Anschrift:

Kölner Straße 62, 54578 Walsdorf

Datum des Schreibens:

10.01.2024

Kassenzeichen:

11620-157116-Oc.

Das Schriftstück kann von der / dem Betroffenen oder von einer durch sie / ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden:

Verbandsgemeinde Gerolstein

Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 206).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.

Jünkerath, den 10.01.2024
Verbandsgemeinde Gerolstein
gez. Ochs