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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 3/2025
Seite 3 (Veranstaltungen)
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Informationen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Alle Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Gerolstein erhalten ab der 4. Kalenderwoche bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirkes eingetragen sind. Die Benachrichtigung wird per Post an die Meldeadresse des Wahlberechtigten verschickt.

An der Wahl können Sie als Urnenwähler in Ihrem Wahllokal teilnehmen oder vorher einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen. Wenn Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie mit der Wahlbenachrichtigung verschiedene Möglichkeiten, einen sogenannten Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Durch die vorgezogene Bundestagswahl wurden die Fristen deutlich verkürzt. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn Stimmzettel vorliegen. Aktuell ist uns noch kein konkretes Datum bekannt, zu welchem Zeitpunkt uns die Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich wird uns die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ab Ende der 6. Kalenderwoche / Anfang der 7. Kalenderwoche möglich sein.

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen)

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen ab der kommenden Woche zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung haben Sie verschiedene Möglichkeiten einen sogenannten Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Nutzen Sie gerne den dortigen personalisierten QR-Code.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar (Ende KW 6 / Anfang KW 7) sein.