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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 30/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers der Stadt Gerolstein, Stadtteil Oos

Bekanntmachung des Tages der Wahl für das Amt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers der Stadt Gerolstein, Stadtteil Oos und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Herr Knut Wichmann hat sein Amt als Ortsvorsteher für den Stadtteil Oos mit Schreiben vom 16. Mai 2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sofern die Stelle des Ortsvorstehers während der Wahlzeit des Stadtrates vorzeitig frei wird, muss unter Beachtung des § 60 Abs. 2 KWG für den Rest der Wahlzeit eine gesonderte Urwahl anberaumt werden.

Die Wahl für das Amt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers der Stadt Gerolstein, Stadtteil Oos findet am Sonntag, den 9. Oktober 2022 statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, den 23. Oktober 2022 durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbezirks, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Ortsbezirks einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 16. August 2022, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunter-schriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag bedarf gem. § 16 Abs. 1 KWG keiner Unterstützungsunterschriften.

IV.

Der vollständige Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Uwe Schneider, Kyllweg 1, 54578 Gerolstein oder bei der zuständigen Verbandsgemeinde, Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Wahlamt, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 22. August 2022, 18.00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein erhältlich.

Gerolstein, den 29. Juli 2022
Uwe Schneider, Stadtbürgermeister als Wahlleiter