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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 30/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 09.07.2024 fand in Kerschenbach, im Gemeindehaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Walter Schneider und im Beisein von Bürgermeister Hans Peter Böffgen eine konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kerschenbach statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Begrüßung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kerschenbach wurden am 09.06.2024 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr Mandat angenommen. Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Walter Schneider durch Handschlag.

Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin

Für die Wahl eines Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl des Ortsbürgermeisters erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den neuen Ortsgemeinderat. Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kerschenbach ist Herr Walter Schneider gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin

Nach der Wahl durch den Ortsgemeinderat wird der Ortsbürgermeister Walter Schneider durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Wolfgang Keller unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde ernannt.

Verpflichtung eines gewählten Ratsmitgliedes

Nach der Wahl und Ernennung von Walter Schneider zum Ortsbürgermeister wird die erste, bisher nicht berufene Bürgerin Petra Schneider als Nachrückerin in den Ortsgemeinderat Kerschenbach berufen. Frau Schneider nimmt das Mandat an, wird vom Ortsbürgermeister Walter Schneider gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hingewiesen und per Handschlag verpflichtet.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Nach § 5 der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Kerschenbach bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete.

Bezüglich des Wahlverfahrens des Ersten Beigeordneten sowie des weiteren Beigeordneten wird auf die Wahlniederschrift, welche dem Tagesordnungspunkt im Bürger- und Gremieninfoportal beigefügt ist, verwiesen. Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kerschenbach ist Herr Wolfgang Keller gewählt. Zum weiteren „zweiten“ Beigeordneten der Ortsgemeinde Kerschenbach wurde Herr Nikolaus Diederichs gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der gewählten Beigeordneten

Die in der heutigen Sitzung unter TOP 5 gewählten Beigeordneten sind nach § 54 Gemeindeordnung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen.

Bildung von Ausschüssen

Gemäß § 2 der Hauptsatzung hatte der Ortsgemeinderat in der vergangenen Legislaturperiode einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 2 Mitgliedern und Stellvertretern eingerichtet.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Jahresrechnungen in der neuen Wahlperiode vom Ortsgemeinderat geprüft werden und ein Rechnungsprüfungsausschuss mit 6 Mitgliedern und ohne Stellvertreter eingerichtet wird.

Wahl der Ausschussmitglieder

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurden die Ausschüsse benannt und die Anzahl der Mitglieder festgelegt bzw. bestätigt. Bezüglich der gewählten Ausschussmitglieder wird auf das Bürger- und Gremieninfoportal (unter www.gerolstein.de/buergerservices/buerger-gremieninfoportal/) verwiesen