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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 31/2024
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein

Teilfortschreibung Neubaugebiete des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein (FNP) gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1, 4a BauGB

In einigen Gemeinden der Verbandsgemeinde liegen vielfache Nachfragen nach Wohnbaugrundstücken, daher hat der Verbandsgemeinderat Gerolstein in seiner Sitzung am 02.09.2020 beschlossen, eine separate Teilfortschreibung für die Ausweisung neuer Baugebiete durchzuführen.

Von den insgesamt 38 Gemeinden (einschl. Stadt Gerolstein u. Stadt Hillesheim) haben 9 Gemeinden den Wunsch geäußert, neue Baugebiete im Flächennutzungsplan ausweisen zu lassen, weil sie schon seit geraumer Zeit über keine Baugrundgrundstücke mehr verfügen, die sie tatsächlich Bauwilligen anbieten können. Dabei ist die örtliche Nachfrage aus den Reihen der eigenen Ortsbevölkerung, ausweislich der evaluierten Erhebungen durch die Ortsbürgermeister, konstant hoch.

Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Neubaugebiete- gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen sowie die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen der Teilfortschreibung Neubaugebiete des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein werden in der Zeit vom

12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

im Internet unter der Adresse https://www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/teilfortschreibung-neubaugebiete/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt ein Zugang zu den oben genannten Unterlagen über öffentliche Lesegeräte im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr öffentlich aus.

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@gerolstein.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gerolstein, 01.08.2024
gez. Hans Peter Böffgen
Bürgermeister