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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 31/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 23.07.2024 fand im Haus Sprünker in Neroth im Beisein von Bürgermeister Böffgen, unter Vorsitz des ersten Beigeordneten Thomas Brokonier für die Tagesordnungspunkte 1 bis 4, sowie des Ortsbürgermeister Klaus-Dieter Peters für die Tagesordnungspunkte 5 und folgende, die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neroth statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Begrüßung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Neroth wurden am 09.06.2024 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr Mandat angenommen. Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates wurden die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hingewiesen. Die Verpflichtung der anwesenden Ratsmitglieder auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgte durch den Ersten Beigeordneten Thomas Brokonier durch Handschlag.

Verleihung des Ehrenbürgerrechts

Bezüglich der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Egon Schommers wird auf den separaten Artikel in dieser Ausgabe verwiesen.

Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Für die Wahl eines Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl des Ortsbürgermeisters erfolgte daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den neuen Ortsgemeinderat. Auf Vorschlag des ersten Beigeordneten wurde Herr Klaus-Dieter Peters einstimmig (9 Ja und eine Enthaltung) zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Neroth gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Nach der Wahl durch den Ortsgemeinderat wird der neue Ortsbürgermeister Klaus-Dieter Peters durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Thomas Brokonier unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Neroth ernannt. Der neue Ortsbürgermeister leistete nach Ernennung den im Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Im Anschluss an die Vereidigung wurde der Ortsbürgermeister per Handschlag in das Amt eingeführt.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Nach § 50 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern bis auf drei erhöht wird. Der Ortsgemeinderat beschließt für die aktuelle Wahlperiode 3 Beigeordnete zu wählen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Änderung/Ergänzung in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neroth vorzubereiten.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten

Die in der Sitzung gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Nach ihrer Ernennung leistet der ehrenamtliche Beigeordnete Jochen Horn den Diensteid. Die Vereidigung entfällt bei der Wiederwahl des Beigeordneten Hayer. Nach der Ernennung beider Beigeordneten und der Vereidigung des Beigeordneten Horn erfolgt die Amtseinführung durch den Ortsbürgermeister Klaus Dieter Peters per Handschlag. Bezüglich des Wahlverfahrens des Ersten Beigeordneten sowie des weiteren Beigeordneten wird auf die Wahlniederschrift, welche dem Tagesordnungspunkt im Bürger- und Gremieninfoportal beigefügt ist, verwiesen. Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Neroth ist Herr Jochen Horn gewählt. Zum weiteren „zweiten“ Beigeordneten der Ortsgemeinde Neroth ist Herr Klaus Heyer gewählt.

Bildung von Ausschüssen

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neroth sieht keine Regelung zur Bildung von Ausschüssen vor. Die Anzahl der Mitglieder ist ebenfalls nicht in der Hauptsatzung festgelegt. Der Gemeinderat bestätigt für die neue Wahlperiode die Bildung folgender Ausschüsse und legt die Anzahl der Mitglieder wie folgt fest: 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter, Bauausschuss 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter, Ausschuss für Tourismus, Jugend, Sport und Kultur 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter.

Wahl der Ausschussmitglieder

Bezüglich der gewählten Ausschussmitglieder wird auf das Bürger- und Gremieninfoportal (unter www.gerolstein.de/buergerservices) verwiesen.