Titel Logo
Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 32/2024
Seite 5
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger - Teil 1

Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Die Gewässerunterhaltung soll unter anderem sicherstellen, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben. Diese Aufgaben teilen sich in der Regel die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich).

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können und welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.

Rechtlicher Rahmen und Eigentumsverhältnisse

Eigentümer der Bäche und Flüsse sind das Land, die Städte und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufergrundstücke (Anlieger). Die in der Regel für die Unterhaltung der kleinen Gewässer zuständigen Kommunen (Gewässer III. Ordnung, z.B. Fischbach, Dreisbach, Taubkyll, Rudersbach) müssen den Abfluss gewährleisten, indem sie Abflusshindernisse entfernen, sofern diese aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein Hindernis darstellen.

Bei ausgewählten größeren Gewässern (Gewässer II. Ordnung – Kyll, Nohner Bach und Oosbach in Teilen) ist der Landkreis Vulkaneifel unterhaltungspflichtig.

Ansprechpartner zur Errichtung genehmigungspflichtiger Anlagen in und am Gewässer (z.B. Brücken, Treppen, Bauten) sowie für die genehmigungspflichtige Umgestaltung des Gewässers (Ufersicherung) ist die untere Wasserbehörde (Landkreis Vulkaneifel).

Was können Sie als Gewässeranlieger für Ihr Gewässer tun?

KOMPOST- UND HOLZLAGERUNG

Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z.B. Rohrdurchlässe, Einläufe, Brücken) verkeilen.

Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Es entstehen Schäden durch Hochwasser.

Außerdem können aus Ablagerungen (z.B. Rasenschnitt) Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen (Algenwachstum und erhöhtes Pflanzenwachstum).

  • Ausreichend Abstand zum Gewässer, mindestens 5-10 m
  • Keine Ablagerungen am Ufer und an Böschungen

Quelle und weitere Informationen: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH / www.gfg-fortbildung.de

Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de