Rücknahme der Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Wahlgang I (Eigentümer:innen, Nießbraucher:innen, Pächter:innen)
Für die Wahl zur Landwirtschaftskammer für den Wahlgang I wurde nur ein Wahlvorschlag eingereicht. Somit findet gemäß § 12 der Landwirtschaftskammerwahlordnung (LwKWO) eine Wahl in diesem Wahlgang nicht statt.
Die öffentliche Bekanntmachung aus der Ausgabe 32/2023, Erscheinungsdatum: 11.08.2023 wird hiermit zurückgenommen.