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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 33/2024
Seite 4 (Veranstaltungen)
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Tipps und Informationen für Gewässeranlieger - Teil 2

Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Die Gewässerunterhaltung soll unter anderem sicherstellen, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben. Diese Aufgaben teilen sich in der Regel die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich).

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können und welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.

Die richtigen Uferpflanzen

Ein standortgerechter Bewuchs am Gewässer besteht z. B.

aus folgenden Bäumen und Sträuchern:

  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior)
  • Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Purpur-Weide (Salix purpurea)
  • Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)

Bitte keine Anpflanzung von standortfremden Pflanzen wie Thuja und Fichten oder gar gebietsfremder Arten wie z. B. Herkulesstaude, Topinambur oder Indisches Springkraut.

Gehölzpflege

Für die Verkehrssicherung der Gehölze am Bach ist jeder Grundstückseigentümer selbst zuständig. Die Gehölzpflege muss fachgerecht erfolgen (z.B. kein Aufasten, glatte und schräge Schnittstellen, altersgerechter Gehölzbestand aufbauen) - bis zur Böschungsoberkante und im rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Hochwasserabfluss erforderlich ist.

  • Fachgerechte Gehölzpflege vom Oktober bis Februar durchführen
  • Keine Gehölzpflege von März bis September (Brut- und Setzzeit für Vögel und Amphibien)

Abfallentsorgung

Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z.B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden.

  • Kurzzeitige Lagerung von anfallendem Abfall nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer (Hochwassergefahr und Eintrag von Schadstoffen ins Gewässer)
  • Grünschnitt gehört in den Kompost (Grasabfälle) oder in Grünschnittsammelstellen (Holzschnittgut).
  • Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Abwässern, Hausmüll und anderen Abfällen (z. B. Sondermüll, Reifen, Farbreste, Spritzmittelrückständen, etc.) in oder am Gewässer

Bauliche Anlagen

Hütten, Zäune und Brücken dürfen den Zugang zum Gewässer nicht behindern, damit dieser für die Gehölzpflege jederzeit zugänglich ist. Darüber hinaus schränken bauliche Anlagen das Gewässer in seiner natürlichen Entwicklung (Eigendynamik) ein und können bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellen.

Bauliche Anlagen wie z.B. Hütten müssen zum Gewässer innerorts einen Abstand von mindestens 5m und außerorts mindestens 10m halten.

Quelle und weitere Informationen: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH / www.gfg-fortbildung.de

Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de