Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Die Gewässerunterhaltung soll unter anderem sicherstellen, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben. Diese Aufgaben teilen sich in der Regel die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich).
Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können und welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.
Ein standortgerechter Bewuchs am Gewässer besteht z. B.
aus folgenden Bäumen und Sträuchern:
Bitte keine Anpflanzung von standortfremden Pflanzen wie Thuja und Fichten oder gar gebietsfremder Arten wie z. B. Herkulesstaude, Topinambur oder Indisches Springkraut.
Für die Verkehrssicherung der Gehölze am Bach ist jeder Grundstückseigentümer selbst zuständig. Die Gehölzpflege muss fachgerecht erfolgen (z.B. kein Aufasten, glatte und schräge Schnittstellen, altersgerechter Gehölzbestand aufbauen) - bis zur Böschungsoberkante und im rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Hochwasserabfluss erforderlich ist.
Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z.B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden.
Hütten, Zäune und Brücken dürfen den Zugang zum Gewässer nicht behindern, damit dieser für die Gehölzpflege jederzeit zugänglich ist. Darüber hinaus schränken bauliche Anlagen das Gewässer in seiner natürlichen Entwicklung (Eigendynamik) ein und können bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellen.
Bauliche Anlagen wie z.B. Hütten müssen zum Gewässer innerorts einen Abstand von mindestens 5m und außerorts mindestens 10m halten.
Quelle und weitere Informationen: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH / www.gfg-fortbildung.de
Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de