| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2026 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Den Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2026 leite ich am 14.08.2026 dem Verbandsgemeinderat zu. | |
| 1. | Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 215, bis zur Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat erfolgt am 03.09.2026. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Gerolstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch (post@gerolstein.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen. |
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die I. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.