Am 09.08.2023 fand in Mürlenbach, im Bürgerhaus, unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Ewald Weidig eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mürlenbach statt.
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat grundsätzlich darüber, die Zweitwohnungssteuer einzuführen.
Der Ortsgemeinderat beschloss nach eingehender Beratung die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Mürlenbach ab dem 01.01.2024 in der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 12 %.
Festsetzung der Brennholzpreise für das Haushaltsjahr 2023/2024
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:
50,00 € brutto /fm Langholz (Laubholz) für Ortsansässige
60,00€ brutto /fm für nicht Ortsansässige
16,05 € brutto /rm unaufgearbeitete Bäume und Fichten Käferholz
5,35 € brutto /fm Fichte für Ortsansässige
8,56 € brutto /fm Fichte für nicht Ortsansässige
Grundsätzlich erfolgt die Veräußerung nur an Ortsansässige. Die Preise für nicht Ortsansässige kommen nur zur Geltung, wenn nicht alle Holzmengen an Ortsansässige veräußert wurden. Die Menge wird sowohl für Ortsansässige als auch für nicht Ortsansässige auf 5 fm je Haushalt begrenzt.
Zusätzlich ist ein Feuerstättennachweis zu erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachweis zum Führen einer Motorsäge vorliegen muss.
Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Mürlenbach, sowie Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021
Der Ortsgemeinderat stellte den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde ein Beschluss zur Neueröffnung Bürgerstübchen gefasst.