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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 34/2024
Seite 3 (Veranstaltungen)
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Tipps und Informationen für Gewässeranlieger - Teil 3

Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Die Gewässerunterhaltung soll unter anderem sicherstellen, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben. Diese Aufgaben teilen sich in der Regel die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich).

Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können und welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.

Wasserentnahme

Das Fließgewässer dient dem Anlieger oftmals zum Gießen seines Anwesens. Ihr Tun und Handeln kommt dem Bach jedoch aus biologischer Sicht teuer zu stehen. Insbesondere kleinere Fließgewässer sind während einer längeren Trockenperiode von Austrocknung und damit von einem Absterben ihrer Wasserorganismen bedroht. In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme daher sogar eingeschränkt bzw. verboten werden.

  • Entnahme von Wasser nur mit Hand-Schöpfgeräten (z.B. Gießkanne, Eimer).
  • Verwendung von Regenwasser zur Gartenbewässerung
  • Keine Entnahme von Wasser mit Pumpen ohne Genehmigung (Ausnahme: Hessen)
  • Gewässer nicht aufstauen (behindert die Wanderung der Fische und Kleinlebewesen)
  • Kein Bau von Treppen zum Gewässer (wird nur im Ausnahmefall genehmigt)

Ufergestaltung

Ein naturnahes Ufer schützt auch Ihr Grundstück. Beachten Sie bitte:

  • Wurzeln standortgerechter, heimischer Gehölze sichern das Ufer
  • Keine Befestigung mit Mauern, Treppen oder sonstigen Materialien
  • Kein Uferverbau oder nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde.

Pflanzenschutzmittel und Dünger

Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen.

Beachten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse:

  • Nur Produkte verwenden, die für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind
  • Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, Anwendungshinweise unbedingt beachten
  • Entsorgen von Produktresten und Behältern bei Schadstoffsammelstellen (nicht in den Abfluss schütten)
  • Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in und am Gewässer, mindestens 5 bis 10 m Abstand halten
  • Keine vorbeugende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Unkrautvernichtungsmittel auf befestigten und unbewachsenen Flächen

Quelle und weitere Informationen: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH / www.gfg-fortbildung.de

Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de