Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Die Gewässerunterhaltung soll unter anderem sicherstellen, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben. Diese Aufgaben teilen sich in der Regel die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich).
Hier erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können und welche Rechten und Pflichten für Gewässeranlieger gelten.
Das Fließgewässer dient dem Anlieger oftmals zum Gießen seines Anwesens. Ihr Tun und Handeln kommt dem Bach jedoch aus biologischer Sicht teuer zu stehen. Insbesondere kleinere Fließgewässer sind während einer längeren Trockenperiode von Austrocknung und damit von einem Absterben ihrer Wasserorganismen bedroht. In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme daher sogar eingeschränkt bzw. verboten werden.
Ein naturnahes Ufer schützt auch Ihr Grundstück. Beachten Sie bitte:
Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen.
Beachten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse:
Keine vorbeugende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Unkrautvernichtungsmittel auf befestigten und unbewachsenen Flächen
Quelle und weitere Informationen: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH / www.gfg-fortbildung.de
Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de