Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.473.250 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.499.680 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -26.430 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -25.760 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 900.620 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 584.420 € |
| der Saldo aus Investitionstätigkeit auf | 316.200 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -290.440 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.314.962,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.668.822,28 € und zum 31.12.2025 1.642.392,28 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15 v. H. der Haushaltsermächtigung (Posten je Teilhaushalt) überschritten sind. Dieser v. H. Satz gilt auch für die Unerheblichkeitsbegriffe gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Um eine Investition von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO handelt es bei einer Investition unterhalb der Wertgrenze von 50.000 €.
Kenntnisnahme Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Zur Kenntnis genommen gemäß § 97 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Schreiben vom 13.08.2025.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.07.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hinweis für die vorstehende Satzung:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 25.08.2025 bis einschließlich 02.09.2025
von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus Gerolstein, Zimmer Nr. 217, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, öffentlich aus.