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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 34/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jünkerath

für das Jahr 2025 vom 21.08.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A auf  —  645 v. H.
  • Grundsteuer B auf  —  700 v. H.
  • Gewerbesteuer auf  —  415 v. H.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.314.962,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.668.822,28 € und zum 31.12.2025 1.642.392,28 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15 v. H. der Haushaltsermächtigung (Posten je Teilhaushalt) überschritten sind. Dieser v. H. Satz gilt auch für die Unerheblichkeitsbegriffe gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Um eine Investition von geringer finanzieller Bedeutung gemäß § 10 Absatz 3 GemHVO handelt es bei einer Investition unterhalb der Wertgrenze von 50.000 €.

Jünkerath, 21.08.2025
Ortsgemeinde Jünkerath
gez. Nobert Bischof, Ortsbürgermeister

Kenntnisnahme Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Zur Kenntnis genommen gemäß § 97 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Schreiben vom 13.08.2025.

54550 Daun, 13.08.2025 DS
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrag:
gez. Günter Willems

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.07.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Hinweis für die vorstehende Satzung:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 25.08.2025 bis einschließlich 02.09.2025

von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus Gerolstein, Zimmer Nr. 217, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, öffentlich aus.

Jünkerath, 21.08.2025
Ortsgemeinde Jünkerath
gez. Norbert Bischof, Ortsbürgermeister