Titel Logo
Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 35/2025
Verbandsgemeinde Gerolstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeine Hinweise über die Plakatierung anlässlich von Veranstaltungen

Für die Bewerbung von Veranstaltungen durch Plakatierungen an öffentlichen Einrichtungen (z.B. Straßenlaternen, Brückengeländer etc.) wird darauf hingewiesen, dass diese vorab von der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Gerolstein zu genehmigen sind. Ein entsprechender Antrag ist zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn zu stellen. Weiterhin dürfen pro Veranstaltung maximal 20 Plakate im Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein angebracht werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sicht von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht beeinträchtigt wird. Unmittelbar vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehrsplätzen sowie an Verkehrszeichen und Bäumen dürfen keine Plakate aufgehängt werden. Nach Ablauf des Genehmigungszeitraums sind sämtliche Plakate innerhalb einer Woche zu entfernen und die in Anspruch genommenen Flächen sind in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Für eine Genehmigung Ihrer Plakatierung wenden Sie sich bitte an:

Frau Karin Jaax

E-Mail: karin.jaax@gerolstein.de

Tel. 06591 13-1042