im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 08. Januar 2019 jeweils in der aktuellen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein - Sachgebiet Bauleitplanung und Beitragswesen -, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung erlassen hat:
| Betroffene Person: | Anna Maria Hedwig Volke |
| Letzte bekannte Anschrift: | In der Hesch 29, 55411 Bingen am Rhein |
| Datum des Schreibens: | 12.08.2025 |
| Aktenzeichen: | 2/54113-120-03-2021 |
Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei der folgenden Behörde eingesehen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Fachbereich 2
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein Widerspruch einlegt.