Titel Logo
Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 37/2024
Seite 4 (Veranstaltungen)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Gerolstein

I.

Die Wahl der Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Gerolstein wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt.

Nach Beschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Gerolstein in seiner Sitzung vom 14.12.2023 wurde der Wahltag auf Dienstag, 01.10.2024 bis 18:00 Uhr festgelegt. Die Dauer der Wahlhandlung (Abstimmungszeitraum) sollte mindestens 14 Tage und höchstens 28 Tage betragen. Die Wahlhandlung ist somit ab Zustellung der „Wahlzugangsdaten“ (im Laufe der 37. Kalenderwoche) bis Dienstag, den 01.10.2024, 18 Uhr möglich.

II.

Nachfolgend wird die Bewerberliste aufgrund der §§ 5 Abs. 4, 6 Abs. 8 der „Satzung der Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Gerolstein in Form der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023“ veröffentlicht:

Lfd. Nr.:

Name

Vorname

Alter

am Tag der Wahl

Wohnort

Status

(Schüler:in/ Azubi)

1

Schegner

Lars

17

Üxheim

Schüler

2

Flohr

Mia

17

Hillesheim-Niederbettingen

Schülerin

3

Kaya

Aslihan

14

Gerolstein

Schüler

4

Mohamed Alhaj

Laith

16

Gerolstein

Schüler

5

Schädlich

Paul Thomas

16

Densborn

Schüler

6

Gerhards

Christina

14

Hillesheim-Bolsdorf

Schülerin

7

Bruchmüller

Laura

14

Pelm

Schülerin

8

Arimond

Lara

16

Lissendorf

Schülerin

9

Böffgen

Lasse

13

Pelm

Schüler

10

Ehleringer

Sophie

15

Stadtkyll

Schülerin

11

Klein

Ziva

14

Kerschenbach

Schülerin

12

Pauls

Angelina

14

Salm

Schülerin

13

Fröhlich

Pia

14

Gerolstein

Schülerin

14

Gustävel

Kimberly

16

Hillesheim

Schülerin

15

Weber

Paula

16

Lissendorf

Schülerin

Die Wahlhandlung erfolgt ausschließlich im Onlinewahlverfahren. Alle Wahlberechtigten erhalten per Schreiben einen persönlichen Wahl-Zugang zur Online-Wahl, wobei die eingesetzte Software die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) erfüllt.

Aufgrund der eingereichten Bewerbungen wird ein amtlicher digitaler Stimmzettel erstellt, auf dem die vorgenannten Bewerberinnen und Bewerber nach Eingang der Bewerbungen aufgeführt werden. Weiterhin enthält der Stimmzettel Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen.

III.

Als Wahlberechtigter Jugendlicher kannst du deine Stimme wie folgt abgeben:

  1. Du hast so viele Stimmen, wie Mitglieder für die Jugendvertretung zu wählen sind. Die Jugendvertretung besteht aus 15 Mitgliedern. Somit kannst du bis zu 15 Stimmen vergeben.
  2. Deine Stimme kann einzeln an die Bewerberinnen und Bewerbern vergeben werden. Jeder Bewerberin/ jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Eine Stimmenhäufung auf eine Bewerberin / einen Bewerber ist nicht möglich.
  3. Du kannst deine Stimmen durch Ankreuzen im Stimmabgabefeld an die auf dem „Online-Stimmzettel“ aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, welche du wählen möchtest, vergeben.
  4. Der Stimmzettel enthält zudem Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen. Trage dabei Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weitere eindeutige zuordnende personenbezogene Daten, wie Vorname, Adresse, oder Alter ein. Wenn Du von dieser Möglichkeit Gebrauch machen magst, ist es notwendig, dass du auch das Stimmabgabefeld kennzeichnest. Auch in diesem Fall hast du insgesamt nur 15 Stimmen.
  5. Die Kennzeichnung der ganzen Bewerberliste ist bei dieser Wahl nicht möglich.
Hans Peter Böffgen
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein
als Wahlleiter für die Wahl der Jugendvertretung