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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 38/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 16.07.2024 fand in Rockeskyll, Jugend- und Vereinshaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Marcel Ballmann sowie im Beisein von Bürgermeister Hans Peter Böffgen eine konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Rockeskyll statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Begrüßung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Rockeskyll wurden am 09.06.2024 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister durch Handschlag.

Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Die Neuwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 GemO durch den neuen Ortsgemeinderat. Bezüglich des Wahlverfahrens des Ortsbürgermeisters wird auf die Wahlniederschrift, welche dem Tagesordnungspunkt im Bürger- und Gremieninfoportal beigefügt ist, verwiesen. Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rockeskyll ist Herr Marcel Ballmann gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Nach der Wahl durch den Ortsgemeinderat wird der neue Ortsbürgermeister Marcel Ballmann durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Thomas Wulff unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rockeskyll ernannt und per Handschlag in das Amt eingeführt.

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Rockeskyll wurden am 09.06.2024 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Nach der Wahl von Marcel Ballmann zum Ortsbürgermeister rückt Herr Christian Ham als nächster, bisher nicht berücksichtigter Bürger in den Ortsgemeinderat nach. Herr Ham nimmt die Wahl an und wird vom Vorsitzenden als neues Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hingewiesen und per Handschlag verpflichtet.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Rockeskyll ist Herr Thomas Wulff gewählt. Zum weiteren „zweiten“ Beigeordneten der Ortsgemeinde Rockeskyll ist Herr Frank Brixius gewählt.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten

Die in der heutigen Sitzung unter TOP 5 gewählten Beigeordneten sind nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Die beiden ehrenamtlichen Beigeordneten werden durch den Ortsbürgermeister in ihre Ämter eingeführt. Der Beigeordnete Frank Brixius leistet den Diensteid.

Bildung von Ausschüssen

Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenreiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein.

Der Gemeinderat bestätigt für die neue Wahlperiode die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses und legt die Anzahl der Mitglieder auf 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter fest:

Wahl der Ausschussmitglieder

Bezüglich der gewählten Ausschussmitglieder wird auf das Bürger- und Gremieninfoportal (unter www.gerolstein.de/buergerservices/) verwiesen.