im Sinne des § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
| Betroffener: | Herr Tobias Günther Kirchhof |
| letzte bekannte Anschrift: | Auf dem Kamp 10, 47533 Kleve |
| Datum des Schreibens: | 16.09.2025 |
| Kassenzeichen: | 24-114909-1000-001. |
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Verbandsgemeinde Gerolstein, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (Zimmer 203).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Widerspruch einlegt.