Gewässeranlieger haben ein Stück Natur vor der Haustür - damit aber auch eine besondere Verantwortung, diese zum eigenen Nutzen und dem der Allgemeinheit zu erhalten. Denn das Wasser soll ohne Hindernisse abfließen können und Uferbereiche sollen erhalten bleiben. Die Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer der Grundstücke (Uferbereich) teilen sich in der Regel die Aufgaben.
In dieser und den kommenden Ausgaben unseres Mitteilungsblattes (und unter www.gerolstein) erfahren Sie, was Sie für Ihr Gewässer tun können und welche Rechten und Pflichten gelten.
Eigentümer der Bäche und Flüsse sind das Land, die Städte und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufergrundstücke (Anlieger).
Die in der Regel für die Unterhaltung der kleinen Gewässer zuständigen Kommunen (Gewässer III. Ordnung, z.B. Fischbach, Dreisbach, Taubkyll, Rudersbach) müssen den Abfluss gewährleisten, indem sie Abflusshindernisse entfernen, sofern diese aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein Hindernis darstellen.
Bei ausgewählten größeren Gewässern (Gewässer II. Ordnung – Kyll, Nohner Bach und Oosbach in Teilen) ist der Landkreis Vulkaneifel unterhaltungspflichtig.
Ansprechpartner zur Errichtung genehmigungspflichtiger Anlagen in und am Gewässer (z.B. Brücken, Treppen, Bauten) sowie für die genehmigungspflichtige Umgestaltung des Gewässers (Ufersicherung) ist die untere Wasserbehörde (Landkreis Vulkaneifel).
Kompost- und Holzlagerung
Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z.B. Rohrdurchlässe, Einläufe, Brücken) verkeilen.
Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Es entstehen Schäden durch Hochwasser.
Außerdem können aus Ablagerungen (z.B. Rasenschnitt) Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen (Algenwachstum und erhöhtes Pflanzenwachstum).
Ausreichend Abstand zum Gewässer, mindestens 5-10 m
Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung GmbH
Ihr Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Gerolstein: Ralf Riske, Tel. 06591 13-1044, E-Mail: ralf.riske@gerolstein.de
Fortsetzung in den Ausgaben 40 und 41