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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 40/2022
Verbandsgemeinde Gerolstein
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Bekanntmachung einer Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Lissendorf am 09.10.2022 anlässlich der Kirmes

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Lissendorf folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Lissendorf dürfen am 09.10.2022 von 12:00 - 17:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

  1. Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06.07.1994 (Bundesgesetzblatt - BGBl. I S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
  2. Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 09.10.2022 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

  1. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.
  2. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1, Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.
  3. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein in Kraft.

Gerolstein,30.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
gez. Hans Peter Böffgen
Bürgermeister