Bitte beachten Sie die Hinweise zum Handwerkerparkausweis auf der Seite 3 dieser Ausgabe. Der Handwerkerparkausweis gilt für die Stadt Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel Wittlich, Cochem-Zell, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und die Vulkaneifel. Er kann bei allen örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.