Im Mitteilungsblatt „Gerolstein aktuell“ der Verbandsgemeinde Gerolstein können Geburtstage von Altersjubilaren sowie Ehejubiläen veröffentlicht werden.
Als Altersjubiläen gelten der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Als Ehejubiläen gelten das 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum.
Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Alters- oder Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine einmalige Mitteilung des Widerspruchs ist ausreichend.
Bitte beachten Sie: Die Übermittlungssperre wird für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen gemeinsam eingetragen. Ein Widerspruch gilt somit für beide Arten von Jubiläen. Sofern kein Widerspruch vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
Rechtlicher Hintergrund: Liegt kein Widerspruch der betroffenen Person vor, dürfen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes der Name, der Wohnort (ohne konkrete Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums veröffentlicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Bürgerbüros:
E-Mail: buergerbuero@gerolstein.de
Tel. 06591 13-1201 (Gerolstein) / -1202 (Hillesheim) / -1203 (Jünkerath)